AGB – Allgemeine Verkaufsbedingungen (kaufmännischer Verkehr)

(Verkäufer und Käufer sind Unternehmer)
Stand: 07. April 2017

Wir danken für Ihre Bestellung.
Die Liefer- und Zahlungsbedingungen sind in den von uns erstellten Angeboten in Verbindung mit einer Auftragsbestätigung maßgeblich.


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.


§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen (z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc.) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.


§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Verpackungskosten werden gesondert berechnet.

  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das angegebene Konto der ISOKARO Stephan Hundt & Carsten Seinsche GBR zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zu zahlen; andernfalls ist der Rechnungsbetrag spätestens nach 30 Tagen fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen vorbehalten, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen.


§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Lieferzeit

  1. Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden (einschließlich Mehraufwendungen) ersetzt zu verlangen. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

  3. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen Lieferverzuges bleiben unberührt.


§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, geht mit der Absendung (spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers) die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über – unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir zur Rücknahme berechtigt.

  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Müssen Wartungs-/Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, sind diese rechtzeitig auf eigene Kosten auszuführen. Solange das Eigentum nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Liefergegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

  3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) an uns ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung ermächtigt; unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt.

  4. Be- und Verarbeitung/Vermischung: Erfolgt eine Verarbeitung/Vermischung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Werte (Zeitpunkt der Verarbeitung/Vermischung). Zur Sicherung unserer Forderungen tritt der Besteller auch Forderungen ab, die ihm durch Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

  5. Auf Verlangen des Bestellers geben wir Sicherheiten frei, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


§ 9 Gewährleistung & Mängelrüge; Rückgriff/Herstellerregress

  1. Gewährleistungsrechte setzen die ordnungsgemäße Erfüllung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB voraus.

  2. Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Ablieferung. Abweichend gelten die gesetzlichen Fristen in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel). Vor Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

  3. Liegt bei Gefahrübergang ein Mangel vor, leisten wir nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Es ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben; Rückgriffsansprüche bleiben unberührt.

  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – zurücktreten oder mindern.

  5. Keine Mängelansprüche bestehen bei unerheblicher Abweichung/Beeinträchtigung, natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung/Überbeanspruchung/ungeeigneten Betriebsmitteln/Baugrund etc. Gleiches gilt bei unsachgemäßen Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch den Besteller/Dritte.

  6. Aufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung (Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten) sind ausgeschlossen, soweit diese steigen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wurde, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

  7. Rückgriffsansprüche bestehen nur, soweit der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat; im Übrigen gilt Abs. 6 entsprechend.


§ 10 Sonstiges

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

  3. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sind schriftlich niedergelegt.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden oder eine Lücke enthalten, bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Anhang 1 – Hinweise (unverbindlich)

  1. Klauselverbote/AGB-Kontrolle: §§ 308, 309 BGB gelten zwar nicht unmittelbar im unternehmerischen Verkehr (§ 310 Abs. 1 BGB), können aber über § 307 BGB mittelbar Bedeutung erlangen. Vor Verwendung empfiehlt sich eine einzelfallbezogene rechtliche Prüfung.
  2. Transparenzgebot: Klauseln müssen klar und verständlich sein; intransparente Klauseln sind unwirksam.
  3. Gewährleistungsfristen: Bei Kauf-/Werkvertrag regelmäßig 2 Jahre (gesetzlich).
  4. Mängelanzeigepflicht: Für nicht offensichtliche Mängel darf die Frist nicht kürzer als 1 Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn sein.
  5. Aufwendungsersatz Nacherfüllung: § 439 Abs. 2 BGB – Transport-/Wege-/Arbeits-/Materialkosten trägt der Verkäufer; Ausschluss unzulässig.
  6. Beschränkung auf Nacherfüllung: Käuferwahlrecht (Beseitigung oder Ersatzlieferung; ggf. Schadensersatz). Rücktritt/Minderung erst bei Fehlschlag/Unzumutbarkeit.
  7. Haftung: Keine Beschränkung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit bei Vorsatz/Fahrlässigkeit des Verwenders/Erfüllungsgehilfen.
  8. Verzugszinsen: Verbraucherbeteiligung: 5 % über Basiszinssatz; Unternehmer untereinander: 8 % über Basiszinssatz. Aktuelle Basiszinssätze: Deutsche Bundesbank.

Anbieterangaben (optional am Ende der AGB)

ISOKARO Stephan Hundt & Carsten Seinsche GBR
Kreuzstr. 1, D-42929 Wermelskirchen
Telefon: +49 (0) 2196 706 7713 • Mobil: +49 (0) 157 37 99 65 80
Fax: +49 (0) 2196 857 49 88 • E-Mail: info@isokaro.de • Web: www.isokaro.de